Wir verfügen über eine behördliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung zur Ausübung unserer Tätigkeit als Immobilienmakler und Hausverwalter.
Diese umfasst die Vermittlung des Abschlusses (Vermittlermakler) oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss (Nachweismakler) von Verträgen über Grundstücke und Immobilien, grundstückgleiche Rechte, vermietete Wohnräume und gewerbliche Räume sowie den Wohnimmobilienverwalter.
Letzte Änderung: 29.12.2020 | © Tanja Schebesta Bergisch Land Immobilien 2020
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